Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat die Mitteilungen M – 01/2025 «Empfehlungen an die Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG für die Beurteilung der finanziellen Risiken der beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen» publiziert. Diese Mitteilungen ergänzen die Weisungen W – 01/2025 der OAK BV «Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG».
Die OAK BV empfiehlt den Aufsichtsbehörden, ein Instrument zu verwenden, das eine systematische Beurteilung der finanziellen Risiken ihrer beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen ermöglicht. Für die Gesamtbeurteilung einer Vorsorgeeinrichtung durch die Aufsichtsbehörden sind Kennzahlen zur Risikobeurteilung ein wichtiges unterstützendes Mittel.
Entsprechend enthalten die Mitteilungen einen Vorschlag für ein Kennzahlenset, das den Aufsichtsbehörden zur Beurteilung verschiedener finanzieller Risiken dient.
