Die Basler Zeitung berichtet über die Beschwerde von Stefan Burkhalter bei der PKBS, dass sein Vorsorgeguthaben für den Tag seines Austritts aus der Kasse nicht verzinst worden sei. Er will dafür notfalls vor Gericht gehen. Die BaZ schreibt:

Als ihm nach Beendigung seiner Arbeitsverhältnisse beim Finanzdepartement sowie beim Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt [BS] jeweils die Austrittsabrechnung der PKBS zugeschickt wurde, nahm er den Taschenrechner hervor, um die Zinsberechnung nachzuvollziehen.

Siehe da: Burkhalter kam zum Schluss, dass er um 10.35 sowie um 10.90 Franken betrogen worden sei – statt eines Zinses von 2417.30 und 43.70 Franken kam er auf 2427.65 und 54.60 Franken. Die Ursachenforschung ergab, dass ihm die Pensionskasse jeweils bei der Verzinsung einen Tag unterschlagen haben soll. Der Tag der Überweisung des Guthabens sei nicht verzinst worden. 

Man muss schon einer vom Typus Burkhalter sein, um das auf sich zu nehmen, was wegen der insgesamt 21.25 Franken folgte: eine für Laien kaum verständliche Mail- und Zahlenschlacht mit der PKBS. Burkhalter stellt sich auf den Standpunkt, dass auch der Tag, an dem die Austrittsleistung ausbezahlt wird, verzinst werden müsse.

«Würde die PKBS nur die Einzahlungstage nicht verzinsen, wie dies im Bank- und Versicherungswesen der Fall ist, wäre das ja in Ordnung», schreibt er. Werde aber der letzte Tag ebenfalls nicht verzinst, dann sei das schon allerhand.

Die BaZ konfrontiert die Pensionskasse Basel-Stadt mit dieser Überlegung. PKBS-Chefin Susanne Jeger will den Einzelfall nicht kommentieren, hält aber allgemein fest: «Es werden nur Kalendertage für die Verzinsung berücksichtigt, an welchen das Kapital vollumfänglich zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen zur Verfügung steht.» Angebrochene Kalendertage würden nicht verzinst. Dieses Vorgehen sei nicht nur bei der PKBS Usanz, sondern werde in der ganzen Vorsorgewelt so gehandhabt.

Eine Nachfrage beim Schweizerischen Pensionskassenverband ergibt, dass es tatsächlich keine gesetzlichen Vorschriften gibt, was die Verzinsung des Auszahlungstages angeht. Die Einschätzung der PKBS, wonach am Tag der Überweisung üblicherweise auf eine Verzinsung verzichtet wird, erachtet ein Mitarbeiter des Pensionskassenverbands als «plausibel».

Aber ist diese Handhabe auch korrekt? Burkhalter findet: nein. «Da das Bankwesen den Tag der Überweisung verzinst und damit eine für die Kundschaft einwandfreie Valutaregelung praktiziert, müsste die PKBS erläutern, warum das Kapital an diesem Tag nicht vollumfänglich zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen zur Verfügung stehen soll», sagt er. 

In seinem konkreten Fall gehe es zwar lediglich um ein paar Franken, aber die Pensionskassen würden dank dieser Regelung auf illegitime Art und Weise Millionen Franken sparen, so seine Überzeugung. Auch hier begnügt sich der Zahlenmensch Burkhalter nicht mit dem Ungefähren. Er rechnet vor: «Aus dem Geschäftsbericht 2021 der PKBS geht hervor, dass in diesem Jahr 1813 Aktivversicherte ausgetreten sind.»

Von dieser Anzahl ausgehend – hochgerechnet mit einer angenommenen durchschnittlichen Austrittsleistung von 350’000 Franken und einem Mindestzins von einem Prozent – resultiere bei dieser einen Kasse für die letzten sechs Jahre ein Zinsbetrag von total 105’758.35 Franken. «Hier regt sich der Verdacht der ungerechtfertigten Bereicherung», sagt er. 

  Basler Zeitung