Die OAK BV lädt alle betroffenen Kreise zur Anhörung zum Weisungsentwurf «Bestätigungen des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG sowie Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)» ein. Die Anhörung dauert bis zum 4. März 2022.

  OAK Anhörungs-Unterlagen