Das Kürzen des technischen Zinses von 3% auf 1,5% bei der UBS-Pensionskasse impliziert ein starkes Absenken zukünftiger Rentenleistungen. Die UBS schafft mit Zuschüssen von maximal 720 Mio. Fr. für die aktiv Versicherten einen weitreichenden Ausgleich, schreibt Werner Enz in der NZZ. Weiter hält er fest:

Die UBS-Pensionskasse führt als Beweggründe für die Anfang 2019 erfolgende Anpassung die hartnäckig niedrigen Zinsen, die steigende Lebenserwartung und den hohen Rentneranteil ins Feld. Mit rund 60% liegt der Rentneranteil auf einem hohen Stand. Es sei, so sagt eine führende Vertreterin der UBS-Pensionskasse, vorausblickend vom Stiftungsrat als zentral erachtet worden, die Umverteilung infolge der zu hohen Umwandlungssätze zu stoppen. Im geltenden Regime wurden für Neurentner zuletzt auf Jahresbasis etwa 70 Mio. Fr. zulasten der Aktiven umverteilt.

Hinzu kommt, dass ein überproportionaler Teil der Anlageerträge für laufende Renten-Verpflichtungen eingesetzt werden müssen, weil früher mit 3% technischem Zins oder noch höher kalkuliert wurde. Zwar liege der Deckungsgrad der Kasse mit 131,9% per Ende 2017 nach BVG-Berechnungsweise in einer komfortablen Zone. Werde aber ein marktnaher, sogenannt ökonomischer Deckungsgrad errechnet, komme man noch auf 103,3%.

Das auch von den Arbeitnehmervertretern im Stiftungsrat unterstützte Reformpaket sieht als massgebliche Vorgabe vor, dass 55-Jährige und Ältere weniger als 5% der bisherigen Leistungsversprechen einbüssen; Jüngere verlieren gemäss Modell-Rechnung weniger als 10%, haben aber die Chance, in Zukunft höhere Zinsen gutgeschrieben zu erhalten, auch weil weniger zu Rentnern umverteilt wird. Um grössere Leistungsverluste zu verhindern, hat die UBS Kapitalzuschüsse zugunsten der Aktiven (in der Schweiz) genehmigt, die in drei Tranchen ab 2020 fliessen werden und im Maximum 720 Mio. Fr. erreichen sollen.

Aber auch die Arbeitnehmer sollen ihren Beitrag leisten: Neu werden BVG-Abgaben ab dem 20. (bisher 25.) Altersjahr erhoben, und das ordentliche Rücktrittsalter wird von 64 auf 65 Jahre erhöht. Weiter werden die vom Lohn abgezogenen Arbeitnehmerbeiträge je nach Jahrgang um zwischen 0,5% und 2% des versicherten Lohns erhöht, während der Arbeitgeber unverändert 65% der gesamten BVG-Beiträge leisten wird.

  NZZ /  Mitteilung UBS