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Das Beratungsunternehmen Aon Hewitt zeigt an zwei Beispielen (geringer Lohn, hoher Lohn) die Auswirkungen der Altersvorsorge 2020 im BVG-Teil auf. Dazu heisst es auf ihrer Website:

Die Reform der Altersvorsorge „AV2020“ liegt vor. Die groben Züge sind überall bekannt und lassen sich an einfachen Beispielen gut nachvollziehen. Wie so häufig liegt der Teufel im Detail. Aus unserer täglichen Praxis wurden wir bereits mit zahlreichen interessanten Anfragen konfrontiert. Darum wollen wir im Folgenden einige Beispiele erläutern, um auf die Herausforderungen bei der Umsetzung der AV2020 aufmerksam zu machen.

Anhand von zwei konkreten Beispielen (geringer Lohn, hoher Lohn) werden die Änderungen im BVG nachvollziehbar aufgezeigt. Überdies wird mittels zwei weiteren Beispielen dargelegt, wie die Übergangsregelungen in der 1. und 2. Säule zu verstehen sind. Es gilt dabei zu beachten, dass die Auswirkungen der AV2020 auf einen Vorsorgeplan sehr unterschiedlich ausfallen können: Je mehr die Beiträge und Leistungen des Vorsorgeplans diejenigen gemäss BVG-Minimum übersteigen, umso geringer ist in der Regel der Anpassungsbedarf im Rahmen der AV2020.

  Aon / f