Der Bund berichtet über die ergebnislos verlaufene Strafuntersuchung im Fall der PVS Bolligen, Ittigen, Ostermundigen, welche eingestellt wurde. Die Zeitung schreibt:

Aus der Einstellungsverfügung geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft für die Abklärung der Vorwürfe einigen Aufwand betrieben hat. Im Fokus der Ermittlungen standen der frühere Geschäftsführer und der Stiftungsrat. Dabei wurde auch die Polizei für «Umfeldabklärungen» eingeschaltet – konkret ging es um mögliche Interessenkonflikte betreffend drei Firmen.

Die Ermittlungen verliefen ergebnislos. Der Geschäftsführer verneinte bei einer Einvernahme im August 2016 persönliche Verbindungen zu den fraglichen Firmen. Zudem nahm die Staatsanwaltschaft Einblick in Kontounterlagen und erkundigte sich betreffend Retrozessionen. Es ergab sich kein Verdacht auf «deliktisches Handeln».

Die Staatsanwaltschaft hielt fest: «Die Hürde zur Bejahung eines strafrechtlich relevanten Verhaltens in einer Anlagetätigkeit liegt hoch.» Und es sei nicht die Aufgabe der Untersuchungsbehörden, abzuklären, ob alle Anlageentscheide nach dem Grundsatz «Best Practice» erfolgt seien.

  Der Bund