imageDer Zürcher Stadtrat beantragt dem Gemeinderat verschiedene Massnahmen im Vorsorgebereich, die künftig zu Kostenreduktionen zwischen 11 bis 17 Millionen Franken pro Jahr führen sollen:

  • Senkung der Arbeitgeberbeiträge der Stadt Zürich von 62 auf 60 Prozent per 1. Januar 2016
    Der Stadtrat wird dem Gemeinderat diese Senkung beantragen. Sie würde zu jährlichen Einsparungen in der Höhe von 6,4 Millionen Franken führen. Für die Mitarbeitenden bedeutet dies etwas höhere Lohnabzüge für Arbeitnehmerbeiträge. Mit 60 Prozent liegt der Arbeitgeberanteil aber immer noch über dem schweizerischen Durchschnitt und ist gleich hoch wie beim Kanton Zürich. Das Bundesrecht schreibt einen Arbeitgeberanteil von mindestens 50 Prozent vor.
  • Beschränkung der Kostenbeteiligung an Überbrückungszuschüssen bei freiwilligem Altersrücktritt
    Der Stadtrat will das Wissen der älteren Mitarbeitenden länger nutzen und berücksichtigt damit die demographische Entwicklung. Vorzeitige Altersrücktritte zwischen Alter 58 und 65 sollen entsprechend nicht mehr gefördert werden. Die Beteiligung an den Kosten von Überbrückungszuschüssen für die fehlende AHV-Altersrente erfolgt nur noch bei unfreiwilligen Altersrücktritten, beispielsweise infolge Reorganisationen oder einem Stellenabbau. Diese Massnahme führt ab 2018 grob geschätzt zu Einsparungen in der Höhe von 10 Millionen Franken pro Jahr. Diese Änderung muss ebenfalls noch vom Gemeinderat beschlossen werden.

Der Stiftungsrat der Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) hat ebenfalls Massnahmen beschlossen, die sich auf die städtischen Finanzen auswirken:

  • Reduktion der Umwandlungssätze auf 1. Januar 2016
    Die steigende Lebenserwartung fordert alle Pensionskassen zu umsichtigem Handeln. Entsprechend reduziert die PKZH die Umwandlungssätze ab 2016. Dank verschiedener flankierender Massnahmen bleibt jedoch das Leistungsziel für die Höhe der Alterspension im Wesentlichen erhalten. Konkret hat der Stiftungsrat der PKZH beschlossen, die Sparbeiträge ab 1. Januar 2016 zu erhöhen. Das führt zu einer zusätzlichen, jährlichen Belastung der Stadtkasse von 9 Millionen Franken.
  • Reduktion des Risikobeitrags von 3 auf 2,5 Prozent ab 1. Januar 2016
    Weil in den letzten Jahren die Kosten für Leistungen bei Invalidität und Todesfällen gesunken sind, sowie dank den Leistungen des städtischen Case Management, kann dieser Beitrag reduziert werden. Damit wird die Erhöhung der Sparbeiträge für die Mitarbeitenden und die Stadt besser verkraftbar. Diese Massnahme entlastet die Stadtkasse um jährlich 3 Millionen Franken und die Mitarbeitenden um jährlich 2 Millionen Franken.

  Mitteilung Stadt Zürich