Der Pensionskassenverband ASIP hat seine Stellungnahme zur Altersvorsorge 2020 eingereicht. Der Verband hält die Notwendigkeit der Reform für gegeben, will sie aber von zahlreichen Elementen entlasten. Im Einzelnen unterstützt er die Angleichung der Rentenalter auf ein Referenzalter 65 und die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6%. Zum Umwandlungssatz hält der Verband ergänzend fest, dass geprüft werden solle, ob nicht die Anpassung einem gewissen Mechanismus folgen könnte, was flexiblere Lösungen erlaube.

Die Einführung von flankierenden Massnahmen hält er für notwendig, um das Rentenniveau zu garantieren. Anstatt einer Senkung des Koordinationsabzugs auf 75% des massgebenden AHV-Lohnes schlägt er jedoch die Streichung des Koordinationsabzugs mit einer äquivalenten Senkung der Altersgutschriften vor. Begründet wird der Vorschlag mit der besseren Verständlichkeit für die Versicherten. Nicht ganz glücklich ist der ASIP auch mit der auf 14’400 Franken gesenkten Eintrittsschwelle und fordert ein Überdenken.

Schliesslich kritisiert der Verband die vorgeschlagene Lösung zu den Ausgleichszahlungen für die Uebergangsgeneration und möchte sie ersetzen durch eine dezentrale Lösung. Die Finanzierung der Leistungsgarantie sei Sache der einzelnen Vorsorgeeinrichtung, hält der ASIP fest.

  Stellungnahme ASIP / Medienmitteilung