thurgau2Mit der Revision ihres Reglements per 1.1.2016 wird die Pensionskasse Thurgau ihren Umwandlungssatz von 6,51 auf 5,79% senken. Für jene Versicherten, die bereits am 31. Dezember 2011 Mitglied der pk.tg waren und vor dem 1. Januar 1954 geboren sind (Angehörige des Polizeikorps: vor dem 1. Januar 1957), gilt die Besitzstandwahrung des UWS. Um das Leistungsziel zu erreichen, müssen die Sparbeiträge erhöht werden. Für die Arbeitnehmer macht dies eine zusätzliche Belastung von 0,95% aus; für die Arbeitgeber bedeutet dies einen Mehraufwand von 1,2%.

Zusätzlich zur Erhöhung der Sparbeiträge werden zur Erreichung des Leistungszieles flankierende Massnahmen notwendig. Analog der Reglementsrevision 2012 wird das vorhandene Altersguthaben um eine Aufwertungseinlage erhöht. Die Aufwertungseinlage fällt je nach Alter zwischen 0,3% und 12,9% aus. Je näher die versicherte Person vor der Pensionierung steht, desto höher ist die Aufwertungseinlage.

  Mitteilungen pk.tg / bluewin