Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge für 2015 bei 1,75 Prozent.

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Während die Rendite der Bundesobligationen auf tiefen Werten verharrt, haben sich die Anleihen und Liegenschaften gut entwickelt. Trotz der gegenwärtigen Schwankungen an den Aktienmärkten sei eine Senkung des geltenden Satzes von 1,75% nicht angebracht, schreibt das BSV in einer Mitteilung. Die tiefen Zinssätze sprächen aber auch gegen eine Anhebung. In Anbetracht dieser Situation sei eine Änderung des Mindestzinssatzes nicht notwendig.

Die Eidgenössische Kommission für Berufliche Vorsorge hat an ihrer Sitzung vom 1. September 2014 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1,75% zu empfehlen.

Der Schweizerische Versicherungsverband beurteilt den Satz als zu hoch. Nach seiner Einschätzung wären 1,25% angemessen.

TravailSuisse ist der Meinung, 2% wären vorsichtig und möglich.

  Mitteilung BSV / Mitteilung SVV / travail.suisse