ethosDie Stiftung Ethos veröffentlichte die Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte, die sie bei den Generalversammlungen des Jahres 2014 anwenden wird. Die neue Ausgabe stellt die Grundsätze vor, die künftig im Rahmen der Umsetzungsverordnung zur «Minder»-Initiative befolgt werden.

Ethos empfiehlt den Unternehmen, getrennt über die feste und die variable Komponente der Vergütungen abstimmen zu lassen. Die Stiftung wird keine prospektiven Vergütungspakete akzeptieren, ohne die Einzelheiten der Mechanismen zwischen Vergütung und Leistung zu kennen. Ausserdem sollte der variable Anteil der Vergütungen bei hervorragenden Leistungen das Dreifache des festen Gehalts nicht übersteigen, um zu vermeiden, dass das Management übertriebene Risiken eingeht.

Nach Inkrafttreten der Umsetzungsverordnung zur Minder-Initiative hat Ethos die Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte ergänzt, um die neuen Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre bei der Corporate Governance und den Vergütungen zu integrieren. Ethos hält fest, unter welchen Bedingungen die Anträge des Verwaltungsrats an der Generalversammlung der Aktionäre angenommen werden können.

  Ethos Richtlinien 2014