SNAGHTML1e6fda76Die SGK-NR hat am 24. Mai 2013 einen Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches verabschiedet, welche im Zuge der oben erwähnten parlamentarischen Initiative erfolgen soll. In seiner Stellungnahme schreibt patronfonds zu den geplanten Aenderungen:

“Wir begrüßen die Bereitschaft des Parlaments, den Art. 89a Abs. 6 ZGB im Sinne der Wohlfahrtsfonds zu entschlacken. Die ZGB-Revision stellt einen ersten und wichtigen Schritt zur Stärkung von Wohlfahrtsfonds in der Schweiz dar. Der Vorentwurf der SGK-NR wird von uns grundsätzlich als positiv bewertet. Wir erachten es als sehr begrüßenswert, dass in Zukunft:

  • auf das Teilliquidationsreglement für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen verzichtet würde bzw. die Aufsichtsbehörde auf Antrag des Stiftungsrats verfugen soll (…),
  • die Anwendung der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26 für Wohlfahrtfonds mit Ermessensleistungen nicht mehr zwingend waren;
  • bei der Vermögensanlage den Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen erheblich mehr Autonomie zugestanden wird (…),
  • die Steuerbefreiung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen klar verankert werden soll;
  • die Gerichtsbarkeit beim Sozialversicherungsgericht und nicht mehr beim Zivilgericht liegt.

Hingegen gibt es auch Regelungen, welche nicht im Sinne von Wohlfahrtsfonds sind, indem sie die Erreichung ihrer sozialpolitisch anerkannten Ziele konterkarieren wurden. (…)

Mit der geplanten ZGB-Revision wird der administrative Aufwand für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen verringert. Dies ist ein wichtiger Schritt für die weitere Existenz von Wohlfahrtsfonds. Es gilt jedoch darauf hinzuweisen, dass einer der Hauptgründe der zunehmenden Liquidationen von Wohlfahrtsfonds in der geltenden, unbefriedigenden Regelung bezüglich der AHV-Beitragspflicht auf Leistungen und Beiträgen liegt.

(…) Die Problematik der AHV-Pflicht auf Leistungen und Beiträgen von Wohlfahrtsfonds muss daher wie möglich klar und eindeutig geregelt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Liquidation von Wohlfahrtsfonds voranschreitet.”

  Stellungnahme patronfonds / Aide-Mémoire