In der NZZ äussern sich Daniel Lampart, Ökonom des Gewerkschaftsbundes, und Martin Eichler, von der BAK. Lampart wiederholt seine mehrfach publizierte These, dass weder bei der AHV noch in der 2. Säule Reformbedarf bestehe. “Panik und Schwarzmalerei ist völlig fehl am Platz. Bis ungefähr Mitte der 2020er Jahre reichen die heutigen AHV-Beiträge. Danach braucht die AHV voraussichtlich zusätzliche Mittel”, meint Lampart. Die angekündigte Senkung des Umwandlungssatzes hält er für unnötig, weil die Teuerung und damit die Zinsen sozusagen zwangsläufig wieder steigen müssten: “Mittelfristig werden die Preise in der Schweiz wieder steigen. Das verlangt nur schon der Auftrag der Nationalbank. Ihr Ziel ist die «Preisstabilität», was in der Praxis einer Teuerung von unter 2 Prozent entspricht. Das Finanzdepartement (EFD) rechnet deshalb – im Widerspruch zum Gesamtbundesrat – mittelfristig mit einer Rendite der 10-jährigen Bundesobligationen von 3,5 Prozent. Da Pensionskassen auch in Unternehmensanleihen, Aktien und Immobilien investieren, müsste der Bundesrat in seinen Überlegungen über die Zukunft der zweiten Säule über die Bücher. Sind die EFD-Prognosen richtig, wäre ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent mittelfristig realistisch”. Die Tatsache, dass die grossen Kassen heute Sätze von 6% und tiefer anwenden, lässt sich damit nur mit Panik erklären. Übrigens lässt Lampart der Einfachheit halber die Biometrie ausser Betracht. Und bei den EFD-Zahlen interpretiert er ein Szenario als gesicherte Prognose.
Eicher sieht die Zukunft etwas anders: “Zur Finanzierung der Altersvorsorge sind die Entwicklung der Wirtschaft sowie die Anlagemöglichkeiten und Renditen auf den Finanzmärkten relevant. Gerade die schwachen Anlagerenditen haben in den letzten Jahren die Finanzierung erheblich erschwert. Es kann schon aus Sicherheitsüberlegungen nicht davon ausgegangen werden, dass die früheren Zustände mit höheren Renditen bei gleichem Risiko in absehbarer Zeit zurückkehren werden. Auch wenn die für die Finanzierung der Altersvorsorge relevanten Entwicklungen unsicher sind, sind wesentliche Parameter jetzt schon bekannt oder absehbar. Die Unsicherheiten bezüglich Ausmass und des exakten zeitlichen Ablaufs sollten nicht dazu führen, dass Reformen verhindert werden. Alterssicherungssysteme sind langfristig angelegt, reagieren träge auf Veränderungen. Wartet man ab, bis die Probleme virulent sind, werden die nötigen Eingriffe um einiges drastischer ausfallen.”