Die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Massnahmen zur Sicherung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS) sollen eine wesentliche Änderung erfahren: Die Leistungseinbussen der Versicherten sollen auf maximal 10 Prozent beschränkt werden. Ursprünglich hatte die Regierung eine Kürzung um bis zu 25 Prozent vorgesehen.

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