asipDer Pensionskassenverband ASIP behandelt in der Fachmitteilung Nr. 86 an seine Mitglieder den ersten Teil seiner Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Strukturreform. Der Verband hält fest: “Wir empfehlen den Führungsorganen, die Umsetzung nicht überhastet anzugehen. Die neuen Transparenz- und Governance-Bestimmungen entfalten zwar bereits ab dem 1. August 2011 materielle Wirkung. Festzuhalten ist aber, dass die erstmalige Prüfung nach diesen Bestimmungen für das Rechnungsjahr 2012 erfolgt (z.B. Nachweis der Interessenverbindungen). Eine ziel- bzw. praxisorientierte Auslegung dieser Bestimmungen durch die Vorsorgeeinrichtungen bedeutet demnach, dass das oberste Führungsorgan als erstes eine umfassende Lagebeurteilung vorzunehmen und den tatsächlichen Handlungsbedarf abzuklären hat.”

Zur Umsetzung der Loyalitäts- und Integritätsbestimmungen wird auf die ASIP-Charta hingewiesen, welche wertvolle Hilfestellungen biete. Eine neue Fassung der Charta wird den Mitgliedern ab Mitte Oktober 2011 zur Verfügung stehen. Dabei geht es u.a. darum

– die Anforderungen an die Geschäftsführung und Vermögensverwaltung zu definieren sowie die Prüfung der Integrität und Loyalität der Verantwortlichen sicherzustellen,
– ein praxistaugliches Verfahren zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Offenlegung allfälliger Interessenverbindungen zu etablieren,
– die Bestimmungen zu Eigengeschäften von Personen und Institutionen, die mit der Vermögensveraltung betraut sind, zu aktualisieren,
– das Vorgehen für die Abgabe von Vermögensvorteilen zu regeln und
– den Handlungsbedarf für den Tatbestand „Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden“ aufzuzeigen.

Weiter geht die Fachmitteilung auf die Einrichtung eines internen Kontrollsystems ein. Als inhaltliche (Minimal-) Anforderungen sind vorzusehen:
– Beachtung der Funktionentrennung (keine Machtkonzentrationen)
– Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips
– Klare Unterschriftenregelungen für Zahlungen (Vermeidung von Einzelunterschriften)
– Berechtigungskonzepte für IT-Zugriffe
– Regelmässige Aktualisierung von Stellenbeschreibungen
– Systematisierung der Geschäftsvorfälle/Einsatz von Checklisten (z.B. für WEF-Bezug)
– Regelmässige Information des Stiftungsrates über den Geschäftsverlauf.

Zur geforderten Kostentransparenz wird festgehalten: “Jede Pensionskasse muss – im Bewusstsein, dass langfristig nur die Nettorendite etwas darüber aussagt, wie zweckmässig die Vermögensverwaltung für die Versicherten war – im Rahmen ihrer Anlagestrategie die Vermögensverwaltungskosten optimieren. Im Fokus muss das Preis-Leistungsverhältnis stehen. Vor diesem Hintergrund ist eine über die in der Betriebsrechnung erfassten Kosten hinausgehende Darstellung zu begrüssen.”

 Fachmitteilung ASIP