Eingereichter Text: Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit analog dem individuellen Sparen für die Altersvorsorge (BVG, Art. 82 Abs. 2), eine Säule für junge Menschen eingerichtet wird, die so genannte "Junge Säule".

Folgende Eckwerte sind dabei zu berücksichtigen:
Die Beiträge an diese Säule sind bis zu einem Betrag von maximal 5000 Schweizer Franken steuerfrei. Die "Junge Säule" steht Personen von 18 bis 35 Jahren offen. Ein Bezug der Gelder aus der "Jungen Säule" soll in folgenden Fällen möglich sein:
– ab dem 35. Lebensjahr;
– vor dem 35. Lebensjahr bei Gründung einer Familie.

Die Einrichtung der "Jungen Säule" muss in einer anerkannten Vorsorgeform stattfinden und kann gleich wie das Produkt 3b ausgestaltet werden inklusive einer Sperrfrist. Das Gesetz soll dafür zwei Möglichkeiten vorsehen:
– ein Vorsorgekonto bei einer Bankenstiftung;
– eine Vorsorgepolice bei einer Versicherung.

Begründung: Junge Menschen sparen heute weniger als ältere. Vor allem deshalb nicht, weil es für junge Menschen kaum Anreize gibt. Während mit der dritten Säule steuerliche Sparanreize für die Zeit nach der Pensionierung oder für den Erwerb von Wohneigentum existieren, gibt es nichts Vergleichbares für Junge.

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