Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) regeln die Möglichkeiten, Guthaben aus der beruflichen Vorsorge zugunsten der Wohneigentumsförderung (BVG), bzw. zugunsten einer selbständigen Erwerbstätigkeit (FZG) vorzeitig zu beziehen.

Diese grundsätzlich begrüssenswerten Möglichkeiten können gleichzeitig auch falsche Anreize schaffen und dazu führen, dass Versicherungsnehmer ihre Vorsorgeguthaben verlieren und letztere im Ruhestand nicht mehr zur Verfügung stehen. So führen beispielsweise der aktuelle Immobilienboom und die anhaltend tiefen Zinsen dazu, dass Eigenheimkäufer teilweise Verschuldungen eingehen, welche nicht ausreichend amortisiert werden und sowohl bei Zinsanstiegen wie auch bei Preiseinbrüchen schwerwiegende Folgen haben können. Ebenso bietet die Möglichkeit einer vorzeitigen Barauszahlung bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit einen Anreiz zur so genannten Scheinselbständigkeit, bei der faktisch nichts anderes gemacht wird, als das Vorsorgekapital frühzeitig zu verbrauchen. Beides entspricht nicht dem Sinn und Zweck der beruflichen Vorsorge und führt die Betroffenen auf mehr oder weniger direktem Weg zur Fürsorge.

Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
– Ist er der Meinung, dass "vorsorgefremde" Vorbezugsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule weiterhin angebracht sind?
– Wie beurteilt er die Gefahren solcher Fehlanreize?
– Sind ihm die Zahlen bekannt, wie viele Versicherungsnehmer von der Fürsorge unterstützt werden, weil diese ihre Vorsorgegelder frühzeitig für obige Zwecke aufgebraucht haben?
– Welche Möglichkeiten sieht er, solche Fehlanreize zu eliminieren und die Versicherungsnehmer vor einem nicht dem eigentlichen Zweck dienenden und möglicherweise verhängnisvollen Vorbezug zu schützen?

 Interpellation Landolt