Die Swiss Vorsorgestiftungen haben sich mit einer Stellungnahme in der Vernehmlassung zur Strukturreform geäussert. Es heisst dort: “Grundsätzlich möchten wir vorab festhalten, dass viele neue Vorschriften im Entwurf nicht Elemente der Strukturreform sind und auch – trotz Referenzierung – keine gesetzliche Grundlage im BVG haben. Die neuen Vorschriften haben einerseits einen Kostenschub für die Pensionskassen (neue Oberaufsicht, höhere und daher teurere Kontrollpflichten der Revisionsstellen) zur Folge und anderseits greifen sie wesentlich in die Kompetenzen des verantwortlichen obersten Organs ein. In Bezug auf die strengeren Vorschriften für die Organe der Vorsorgeeinrichtungen schiessen die in der Vernehmlassung gegebenen Verordnungsbestimmungen über das Ziel hinaus. Sie hebeln dem obersten paritätischen Organ die sinnvollerweise zugedachten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in der Verordnung aus und übertragen faktisch die Führungsverantwortung der Pensionskassen den Revisionsstellen und Experten der beruflichen Vorsorge.”

 Stellungnahme der Swiss VE