Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht mit Vorschlägen zu unterbreiten, wie die Stempelabgaben abgeschafft werden können. Der Bericht des Bundesrates soll zu jeder der folgenden Stempelabgaben gesondert aufführen, in welchem Zeitrahmen und allenfalls in welchen zeitlichen Stufen diese eliminiert werden können:
– Emissionsabgaben;
– Versicherungsstempel;
– Umsatzabgaben.
Die Abschaffung soll unter Berücksichtigung der Lage des Bundeshaushalts geprüft werden. Insbesondere soll der Bericht aber auch berücksichtigen, welche Stempelabgaben am schädlichsten für den Wettbewerb sind und daher am dringendsten abgeschafft werden sollten.

Begründung: Viele Akteure müssen heute Stempelabgaben (eingeführt zur Zeit der Besatzung durch Napoleon) bezahlen: Z.B. Unternehmensgründer (Emissionsabgabe), Börsenanleger wie Pensionskassen, Anleiheemittenten wie Unternehmen und öffentliche Körperschaften (namentlich die Eidgenossenschaft) und sämtliche Anleger, die Schweizer Titel kaufen. Die Abgabe auf Versicherungsprämien, z.B. auf Einmaleinlagen der Lebensversicherung, zahlen die Versicherungsnehmer. Die schädlichen Auswirkungen für die Wirtschaft übertreffen die Steuereinnahmen. Ökonomisch gilt der Stempel als längst veraltet.

   Postulat