Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden sollen sich nicht zu 100 Prozent ausfinanzieren müssen. Geht es nach der Sozialkommission des Ständerats (SGK) müssen öffentlich-rechtliche Pensionskassen in 40 Jahren nur einen Deckungsgrad von 80 und nicht von 100 Prozent erreichen, schreibt die Handels-Zeitung (AWP).

Wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) an einer Medieninformation erklärte, fiel der Kommissionsentscheid zugunsten eines tieferen Mindestdeckungsgrades mit 9 gegen 2 Stimmen bei einer Enthaltung. Mit dieser Variante können Kantone und Gemeinden mit nicht ausfinanzierten Pensionskassen in den nächsten 40 Jahren viel Geld für andere Zwecke einsetzen. Der Vorschlag der Ständeratskommission kostet 9,9 Mrd. Franken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene volle Ausfinanzierung würde 30 Mrd. Fr. kosten. Nur eine Minderheit der SGK unterstützte diesen Vorschlag. Eine zweite Minderheit wollte gar keine konkreten Zieldeckungsgrade vorschreiben.

Laut Kuprecht entschied die SGK im weiteren, dass Vorsorgeeinrichtungen mit einem Deckungsgrad von heute über 100 Prozent, nicht mehr unter die Grenze von 100 Prozent fallen dürfen. Der Ausgangsdeckungsgrad dürfe nicht unterschritten werden. Öffentlich-rechtliche Pensionskassen, die auf dem Weg zum 80-Prozent-Ziel bis Anfang 2020 noch einen Deckungsgrad von weniger als 60 Prozent ausweisen, sollen diese Unterdeckung verzinsen müssen. Gleiches gilt für Pensionskassen, deren Unterdeckung Anfang 2030 noch unter 75 Prozent liegt. Zudem schlägt die SGK dem Ständerat vor, dass die Vorsorgeeinrichtungen einen Finanzierungsplan vorlegen müssen. Darin müssen sie aufzeigen, wie das finanzielle Gleichgewicht langfristig gesichert werden kann.

In der Gesamtabstimmung hiess die SGK die Vorlage mit 6 gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Sie gelangt nun in der Frühjahrs-Session in den Ständerat.

  Handels-Zeitung