admin Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eine Initative eingereicht, die zum Ziel hat, das Inkrafttreten der IV-Zusatzfinanzierung um ein Jahr zu verschieben. Die befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze würde in der Folge am 1. Januar 2011 in Kraft treten und am 31. Dezember 2017 enden. An seiner ausserordentlichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, dem Antrag der WAK-S zuzustimmen.

Mitteilung BSV