bs-2 Mit einer Jahresperformance von – 10.9% auf dem Gesamtvermögen erzielte die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) nach eigener Einschätzung “angesichts der Finanzmarktkrise ein im Quervergleich gutes Ergebnis.” Gemessen an der benötigten Rendite führten die Wertveränderungen der Aktien jedoch zu einem grossen (Buch-)Verlust, sodass der Deckungsgrad um rund 14% gesunken ist. In dieser Situation sind Sanierungsmassnahmen zu ergreifen.

Im Rahmen der Einführung eines neuen Pensionskassengesetzes per 1.1.2008 wurde die PKBS auf einen Deckungsgrad von 100% ausfinanziert (Bereiche Staat und Universität Basel). Das Vermögen der PKBS beträgt per 31.12.2008 CHF 8.2 Mia. Vergleiche mit dem Stand per 31.12.2007 sind nicht aussagekräftig, da per 1.1.2008 ein Mittelzufluss von ca. 1.5 Mia. erfolgte (Ausfinanzierung Staat und Universität auf 100%). Die Betriebsrechnung 2008 zeigt bei einem Vermögensertrag von CHF – 1.0 Mia. einen Verlust von CHF 1.4 Mia.

Die Kursverluste führten dazu, dass sich die PKBS in Unterdeckung befindet. Der Gesamtdeckungsgrad beträgt 85.7%, die Deckungslücke beträgt gesamthaft CHF 1.38 Mia. Davon entfallen auf den Bereich Staat CHF 1.12 Mia. (Deckungsgrad 85.4%), auf den Bereich der angeschlossenen Institutionen CHF 0.26 Mia. (Durchschnitt aller Deckungsgrade 86.8%).

Gemäss baselstädtischem Pensionskassengesetz sind bei einem Deckungsgrad von unter 95% Sanierungsmassnahmen zu ergreifen. Der paritätisch zusammengesetzte Verwaltungsrat der PKBS hat an seiner Sitzung vom 30. April 2009 beschlossen, eine sog. „indirekte Sanierung“ vorzuschlagen, die sich an die Ausfinanzierung auf den 1. Januar 2008 anlehnt. Dies bedeutet konkret:
1. Der Kanton Basel-Stadt schliesst die per Ende 2009 bestehende Deckungslücke durch eine Einmaleinlage. Die Amortisation dieser so entstandenen Schuld erfolgt paritätisch durch Arbeitgeber und Destinatäre.
2. Die Belastung der Aktiven und der Rentenbeziehenden entspricht ihrem jeweiligen Anteil am Deckungskapital (Aktive 40%; Rentner 60%).
3. Zur Amortisation der hälftigen Deckungslücke leisten die Staatsangestellten (zusätzlich zum Teuerungsverzicht der Ausfinanzierung auf den 1.1.2008) einen weiteren Lohn bzw. Teuerungsverzicht von 1% wiederkehrend. Gleichzeitig wird der Beitrag des Staates an den Teuerungsfonds der Rentnerinnen und Rentner um 2.4% der versicherten Lohnsumme reduziert. Dies bedeutet, dass noch 0,1% der versicherten Lohnsumme in den Teuerungsfonds fliessen, also so gut wie kein Teuerungsausgleich mehr ausgerichtet
werden kann. Bei einer Deckungslücke von 85,4% (Bereich Staat) dauert diese Massnahme bis zur vollständigen Amortisation 19 Jahre.
4. Härteklausel für Renterinnen und Rentner: Der Verwaltungsrat der PKBS beantragt dem Regierungsrat, diese Amortisation gegebenenfalls verlängern zu dürfen und mit den Mitteln aus dem Lohnverzicht der Aktiven während ein bis zwei Jahren den Teuerungsfonds der Rentnerinnen und Rentner zu äufnen, um die Teuerung von Renten auszugleichen, deren Kaufkraft um mehr als 20% abgenommen hat. Dies ändert nichts an der Gesamtsumme, welche die Aktiven zu erbringen haben.

Mitteilung PKBS