finmaIm Januar hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ihr Rundschreiben zu Eckwerten für Mindeststandards der Selbstregulierung in der Vermögensverwaltungsbranche publiziert und gleichzeitig das Prozedere zur Anerkennung solcher Mindeststandards festgelegt. Die FINMA hat nun erste Regelwerke zur Selbstregulierung als Mindeststandards anerkannt. Für die konkrete Umsetzung und Kontrolle dieser Regelwerke sind die jeweiligen Branchenorganisationen verantwortlich. Diese definieren auch, für wen die Regelwerke gelten. Die unabhängige Vermögensverwaltung wird in der Schweiz abgesehen von geldwäscherei-rechtlichen Belangen nicht beaufsichtigt.

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