admin Die Mitteilungen des BSV über die berufliche Vorsorge Nr. 115 enthalten u.a. folgende Beiträge: Hinweise: Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) auf den 1. Januar 2010 infolge der parlamentarischen Initiative “Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes“; Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2010; Keine Anpassung der Grenzbeträge für 2010. Stellungnahmen: Fragen zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes; Beitragszahlungen an die Säule 3a über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus. Rechtsprechung: Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung und Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung: Was geschieht, wenn die Austrittsleistung die Ausgleichsforderung gemäss Artikel 122 ZGB nicht zu decken vermag?; Beizug der Rentnerinnen und Rentner zur Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung; Auslegung von Art. 65d BVG. Anhang: Neue Tabelle ab 1. Januar 2010 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV3) nach Jahrgang; Wichtige Masszahlen 2010 im Bereich der beruflichen Vorsorge; Wichtige Masszahlen 1985-2010 im Bereich der beruflichen Vorsorge; Anpassungssatz für die BVG-Risikorenten, in Prozent.

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