brd Deutsche Rentner, die 2005 bereits in Rente waren oder sich in jenem Jahr in den Ruhestand verabschiedet haben, müssen nun 50 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern. Zuvor war diese mit dem deutlich günstigeren Ertragsanteil steuerpflichtig. Durch die neue gesetzliche Regelung sind rund 1,3 Mio. Rentner-Haushalte in die Steuerpflicht gerutscht. Der steuerpflichtige Anteil der Alterseinkünfte steigt von Rentnerjahrgang zu Rentnerjahrgang an, bis 2040 die kompletten Auszahlungen versteuert werden müssen. Wer sich 2008 zur Ruhe gesetzt hat, muss 56 Prozent seiner Rente versteuern.

Berliner Morgenpost