Der Bundesrat hat die vom Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) beantragte Personalverordnung genehmigt. Diese ist auf eine starke Leistungsorientierung bei gleichzeitig hoher Flexibilität ausgerichtet. Die Personalverordnung regelt die Grundsätze der Arbeitsverhältnisse sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FINMA.