admin Der Bundesrat hat die vom Verwaltungsrat der Eid­genössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und dem Eidgenössischen Finanz­departement (EFD) beantragte Personalverordnung genehmigt. Diese ist auf eine starke Leistungsorientierung bei gleichzeitig hoher Flexibilität ausgerich­tet. Die Personalverordnung regelt die Grundsätze der Arbeitsverhältnisse sämt­licher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FINMA.

Mitteilung BPV