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Wenn der Deckungsgrad 110 Prozent erreicht, soll die kantonale Zürcher Pensionskasse BVK verselbständigt werden. So ist es im Gesetz über die Verselbständigung der BVK festgehalten. Davon ist sie nach den Kurseinbussen der letzten Monate weit entfernt. Personalvertreter befürchten sogar, dass der Wert auf eine kritische Grösse absacken könnte. Im letzten Sommer einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf einen Kompromiss für den Zeitpunkt der Verselbständigung: Die Pensionskasse wird in eine privatrechtliche Stiftung umgewandelt, wenn der Deckungsgrad 110 Prozent erreicht, wenn also die Verpflichtungen der Kasse zu 110 Prozent mit Vermögenswerten gedeckt sind. Das schien in absehbarer Zeit möglich, Ende 2006 waren es 101,4 Prozent, Ende Oktober 2007 schon 104 Prozent. Doch dann ging’s bergab, Ende März dieses Jahres war der Wert auf 94 Prozent gesunken (Grafik Performance per 31.3.2008, Vergrösserung und weitere Daten durch Click auf Bild).

Weit vom angestrebten Deckungsgrad entfernt (Zürich , NZZ Online)