Die am 1. September 2007 in Kraft getretene Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) sieht auch eine Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, BVG (BVV 2) vor. Mit dieser Anpassung von Art. 33 und Art. 36 Abs. 3 BVV 2 erscheinen verschiedene Teilaspekte erläuterungsbedürftig.