admin Auf den 1. Januar 2009 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei oder mehr Jahren ausgerichtet werden. Für jene Renten, die erstmals 2005 ausbezahlt wurden, beträgt der Anpassungssatz 4,5 %, für jene die 2004 zum ersten Mal ausgerichtet wurden 2,9 % und für jene die vor 2004 ausgerichtet wurden 3,7 %.

Mitteilung BSV