Mit 17 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt die Sozialkommission des Nationalrats, das Abkommen «Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds « ( 07.026 s) zu genehmigen und den Bundesrat zu ermächtigen, das Abkommen zu ratifizieren. Das Abkommen sieht vor, dass im Rahmen der beruflichen Vorsorge die Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds vollumfänglich vom schweizerischen Sicherheitsfonds BVG übernommen werden. Die Kommission hatte an ihrer letzten Sitzung zusätzliche Informationen verlangt und das Geschäft deshalb verschoben. Aus Sicht eines Teils der Kommissionsmitglieder bleiben allerdings einige Fragen betreffend gleichwertige Aufsicht und finanzielle Risiken unbeantwortet.