image Die liechtensteinische Regierung hat die Bestimmungen über die Anschlusskontrolle in der betrieblichen Personalvorsorge auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Mit der Einführung der Anschlusskontrolle der Arbeitgeber soll gewährleistet werden, dass alle Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigen, einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind.

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