bundDer Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (VFV) verabschiedet. Die Anpassung umfasst ein neues Beitragsberechnungssystem und eine Reorganisation der Durchführung der freiwilligen AHV/IV. Staatsangehörige der Schweiz, der EU (ohne Bulgarien und Rumänien) und der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen), die nach Verlassen der Schweiz weiter AHV-Beiträge bezahlen wollen, können der freiwilligen AHV/IV beitreten. Bedingung ist, dass sie ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, der EU oder der EFTA haben.

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