Die GPK-N hat die Entstehung der Berechnungsgrundlage der Mindestquote in der beruflichen Vorsorge untersucht. Sie kommt zum Schluss, dass die zur Mindestquote erlassenen Verordnungen den Willen des Gesetzgebers nicht verletzten. Der Bundesrat schöpfe jedoch den vorhandenen gesetzlichen Spielraum zugunsten der Lebensversicherer bis an den Rand aus.
Die Kommission befasste sich zudem mit weiteren Themen der beruflichen Vorsorge. Sie verabschiedete eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat beauftragt, die Transparenz bis auf Stufe der Versicherten durchzusetzen. Die Vorsorgeeinrichtungen sollen jedem Versicherten jährlich die allfällig erhaltenen Überschüsse auf dem persönlichen Versicherungsausweis ausweisen. Die Kommission ist der Ansicht, dass einzig die unaufgeforderte, jährliche Information über eine allfällige Überschussbeteiligung den einzelnen Versicherten genügend vor Missbräuchen schützen kann.