admin Seit dem 1. Juli 2007 müssen sich Versicherungsvermittler in der Schweiz oder im Fürstentum nur noch bei einer Aufsichtsbehörde registrieren lassen, um in beiden Ländern tätig sein zu dürfen. Diese provisorische Regelung soll ins ordentliche Recht überführt werden. Der Bundesrat hat darum heute die Botschaft zu einem Zusatzabkommen vom 20. Juni 2007 verabschiedet, welches den Versicherungsvermittlern die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in beiden Ländern gewährleistet.

EFD – Schweiz – Liechtenstein: Bundesrat verabschiedet Botschaft