3. Bleibt die Leistung der Pensionskasse bei Invalidität und Tod erhalten? Der mit der Pensionskasse verbundene Versicherungsschutz erlischt einen Monat nach Beginn des Urlaubs. Das kann man aber vermeiden, indem die Pensionskassenbeiträge auch während des Urlaubs bezahlt werden. Das ist in der Regel möglich, wenn ein Angestellter in dieser Zeit neben den eigenen Pensionskassenbeiträgen auch diejenigen des Betriebs bezahlt.

ktipp.ch – Beratung – 10 Fragen zu unbezahltem Urlaub