Die Austrittsleistung der Pensionskasse ist unter geschiedenen Eheleuten auch dann zu teilen, wenn noch vor der Durchführung der Teilung ein Vorsorgefall eintritt. Dies hat das Bundesgericht in seinem Urteil 5C.118/2005 entschieden.
Urteil
Die Austrittsleistung der Pensionskasse ist unter geschiedenen Eheleuten auch dann zu teilen, wenn noch vor der Durchführung der Teilung ein Vorsorgefall eintritt. Dies hat das Bundesgericht in seinem Urteil 5C.118/2005 entschieden.
Urteil