Parlament_56Die Rentner sollen beim Wechsel der Pensionskasse nicht zwischen Stuhl und Bank fallen. Stillschweigend hat der Ständerat am Dienstag die letzte Differenz bei der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) ausgeräumt.

Die Gesetzesänderung schliesst eine Lücke: Ist vorgesehen, dass die Rentner die Vorsorgeeinrichtung bei der Auflösung des Anschlussvertrags verlassen, kann der Arbeitgeber diesen Vertrag auflösen, wenn die neue Einrichtung schriftlich bestätigt hat, dass sie die Rentner zusammen mit den aktiven Versicherten übernimmt.

Neu hält das Gesetz zudem fest, dass ein Arbeitgeber bei substanziellen Änderungen im Vertrag mit der Vorsorgeeinrichtung ein Kündigungsrecht hat. Damit zogen die Räte die Konsequenzen aus der heftigen Kontroverse, die das so genannte Winterthur-Modell 2003 ausgelöst hatte.

Als substanzielle Änderungen gelten namentlich die Erhöhung der Beiträge um mindestens 10 Prozent in drei Jahren sowie eine Senkung des Umwandlungssatzes zur Berechnung der Renten, die für die Versicherten eine Reduktion der Altersleistung um mindestens 5 Prozent bewirkt.
Ratsprotokoll