Fliessen einer verheirateten Person während der Dauer der Ehe freie Vorsorgemittel zu, weil die Vorsorgeeinrichtung des früheren Arbeitgebers liquidiert wird, unterliegen auch diese Gelder laut einem Urteil des EVG im Falle einer Scheidung in vollem Umfang der gesetzlich vorgesehenen Teilung. Der von der Teilung betroffene Ehemann hatte eingewendet, dass Teile dieser Mittel bereits vor der Ehe geäufnet worden wären.
Urteilsbegründung