Auf den 1. Januar 2007 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei oder mehr Jahren ausgerichtet werden. Für jene Renten, die erstmals 2003 ausbezahlt wurden, beträgt der Anpassungssatz 3,1 %, für jene die 2002 zum ersten Mal ausgerichtet wurden 0,8 % und für jene die vor 2002 ausgerichtet wurden 2,2 %.
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