Strukturreform
(Aktualisiert 8.8.2011)
Die unter dem Titel "Strukturreform" vom Parlament 2010 beschlossene BVG-Revision besteht aus einem zufällig zusammengestellten Paket unterschiedlicher Massnahmen. Dazu gehören die neu organisierte Aufsicht über die Pensionskassen, Vorschriften zu Governance und Transparenz bei der Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen, umfassende Regelungen für Anlagestiftungen und für Pensionskassen-Experten sowie Erleichterungen für ältere Arbeitnehmer für die Weiterversicherung in der 2. Säule.
Zu den Ausführungsbestimmungen hat der Bundesrat zwischen November 2010 und Februar 2011 eine Vernehmlassung durchgeführt. Es betrifft dies die weitgehend überarbeitete BVV1 (Aufsicht), eine Erweiterung der BVV2 (Loyalität, Stiftungsrat, Experten) sowie die neue ASV, die Verordnung für die Anlagestiftungen.
Der Bundesrat als Verordnungsgeber hat die mit der Strukturreform verbundenen Gesetzesänderungen extensiv ausgelegt und in den Verordnungen eine Fülle neuer und teilweise restriktiver Vorschriften entwickelt, welche in Fachkreisen überwiegend auf Kritik gestossen sind. Die im Juni 2011 publizierten Verordnungen wiesen allerdings gegenüber den in die Vernehmlassung gegebenen Entwürfe bedeutende Aenderungen auf. Die Fachverbände zeigte sich erleichtert und machten Vorbehalte nur noch gegen einzelne Bestimmungen.
Der erste Teil, der vom Parlament am 19. März 2010 verabschiedet worden ist, enthält im Wesentlichen:
1. Neuordnung der Aufsicht durch Kantonalisierung und Regionalisierung der direkten Aufsicht und Abgrenzung der Aufgaben und Haftung der verschiedenen Akteure;
2. Bildung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission, die vom Bundesrat administrativ und finanziell unabhängig ist, mit einem unabhängigen, administrativ dem BSV angegliederten Sekretariat;
3. Aufnahme von zusätzlichen Governance- und Transparenz-Bestimmungen;
4. Kodifizierung der Anlagestiftungen.
Der zweite Teil, der vom Parlament am 11. Dezember 2009 verabschiedet worden ist, enthält Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Arbeitnehmern:
1. Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes:
Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement vorsehen, dass für Versicherte, deren Lohn sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduziert, auf Verlangen der versicherten Person die Vorsorge für den bisherigen versicherten Verdienst weitergeführt wird.
2. Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Rentenalter:
Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement vorsehen, dass auf Verlangen der versicherten Person ihre Vorsorge bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Altersjahres weitergeführt wird.
Umsetzung
Die Reform soll in drei Etappen umgesetzt werden. Mit der ersten Etappe sollen auf 1. Januar 2011 Massnahmen eingeführt werden, die älteren Arbeitnehmenden die Beteiligung am Arbeitsmarkt erleichtern. Die zweite Etappe mit verschärften Governance-Vorschriften wird am 1. Juli 2011 in Kraft treten. Die dritte Etappe schliesslich betrifft die Einführung der neuen Aufsichtsstruktur und wird am 1. Januar 2012 wirksam.
Websites
- Curia Vista (Geschäftsdatenbank des Bundes) zur Strukturreform mit Parlaments-Protokollen, Mitteilungen etc.
- BSV, Themen-Seite Strukturreform
- VPS, Dossier-Seite Strukturreform
Links und Dokumente / Historie
- 2006, Vernehmlassung zur Strukturreform
- 2006, Bericht zu den Ergebnissen der Vernehmlassung über den Vorentwurf zur Strukturreform
- 2007, Botschaft des Bundesrates zur Strukturreform
- 2010 Faktenblatt "Strukturreform in der BV" des BSV.
- Gesetzestext zum 1. Teil, vom Parlament verabschiedet März 2010
- Gesetzestext zum 2. Teil, vom Parlament verabschiedet Dezember 2010
- Übersicht über Delegationsnormen an den BR in der Strukturreform
Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen
- Erläuterungen zu Verordnungsrevision / Mitteilung BSV
- Entwurf Revision BVV 1
- Entwurf Revision BVV 2 /
- Entwurf ASV (Anlagestiftungen)
- Umsetzung Strukturreform, Artikel von Barbara Brosi, BSV; Projektleiterin Strukturreform
- Die beim BSV eingegangenen Stellungnahmen ( PDFs aller Eingaben).
Stellungnahme der Sozialpartner und Parteien
- Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Stellungnahme
- Schweizerischer Arbeitgeverberband, Stellungnahme
- Travail.Suisse. Stellungnahme
- Soz. Demokratische Partei. Stellungnahme
- FDP. Stellungnahme
Stellungnahmen der Verbände und Institutionen
- Vorsorgeforum, Gemeinsame Stellungnahme von ASIP, Bankiervereinigung, Versicherungsverband, Treuhand-Kammer, Kammer der PK-Experten, KGAST - Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen. Stellungnahme
- ASIP: Positionspapier / Vorlage für Stellungnahmen der ASIP-Mitglieder
- Treuhand-Kammer: Grundsatzkritik
- IGaSG, IG der autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen. Stellungnahme
- Bankiervereinigung Stellungnahme
- Aktion Freiheit und Verantwortung, Stellungnahme
- Swiss Insurance Brokers Association (SIBA), Stellungnahme
- Kammer der Pensionskassen-Experten, Stellungnahme
- Schweizerische Treuhand-Kammer. Stellungnahme
- Finma: Mitteilung zu den Ausführungsbestimmungen (Unhaltbare Unterstellungsvorschrift)
- Schweizerischer Gewerbeverband, Stellungnahme ("Regulatorischer Overkill")
- ASIP Schweiz. Pensionskassenverband, Stellungnahme
- KGAST Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen, Stellungnahme
- Swiss Fund Association. Stellungnahme
- Konferenz der kant. BVG-Aufsichtsbehörden / Steuerkonferenz. Stellungnahmen.
- Senioren-Rat. Stellungnahme
Stellungnahmen von Pensionskassen und Experten
- Vorsorgestiftung Swiss: Stellungnahme
- Pensionskasse Schindler: Stellungnahme
- PKE, Pensionskasse Energie: Kommentar
- PFS, Pension Fund Services: Stellungnahme
- allvisa Experten, Stellungnahme
- Migros Pensionskasse, Stellungnahme
- proparis - Vorsorgestiftung Gewerbe Schweiz. Stellungnahme
- Publica - Pensionskasse des Bundes. Stellungnahme
- Pittet Associates. Stellungnahme
Medienberichte und Kommentare
- Alle Meldungen in BVG-Aktuell zur Strukturreform
- NZZ 2.7.10: Gefahr der regulatorischen Arbitrage
NZZ 24.11.10 (Reaktion der Verbände);
NZZ 4.12.10: Kommentar Felber: Reform schmälert Renditen"
NZZ 30.11.10: Reaktion der Anlagestiftungen ("AST im Alarmzustand")
NZZ 18.1.11: Einschränkungen für ausl. Vermögensverwalter - Stocks: Kommentar von Herbert Brändli (Profond)
- Artikel von Hanspeter Konrad in der «Schweizer Personalvorsorge» 01/11
- Kommentar von Peter Schnider in «Vorsorge aktuell» 02/11
- Towers Watson. Hot Topics. Jan 2011.
- Le Temps: Réforme structurelle: "La plus violonte attaque contre le deuxième pilier"
- Soziale Sicherheit, CHSS Nr. 1/2011. Stukturreform
- Blickpunkt KMU, Kommentare zur Strukturreform von Hp. Konrad (ASIP), D.Bianchi (SGB), R.Müller (Arbeitgeber), P.Wirth, Vorsorgeforum
- Bilanz, Kostenberechnungen zur Strukturreform von Martin Wechsler
- SonntagsZeitung, Bericht zum Eingang der Stellungnahmen beim BSV
- Tages-Anzeiger, Kolumne Rudolf Strahm
- NZZ, 5.3.11. Bericht zum Abschluss der Vernehmlassung
- NZZ. 5.3.11 Kommentar zu kritischen Stellungnahmen
- Der Bund, Artikel Konrad
- St.Galler Zeitung. Artikel Brändli
- NZZ, 18.10.11, Interview mit Yves Rossier
- Bundesrat Burkhalter, Rede an der ASIP GV 2011
Weiterentwicklung nach Abschluss der Vernehmlassung
- Motion Graber; Forderung nach Ueberarbeitung der Verordnungen
- Anfrage Schwander
- Anfrage Parmelin, Inkraftsetzung
Strukturreform in der Endfassung, Kommentare
- Anlagestiftungen, Kommentar
- Treuhand-Kammer, Kommentar
- Anlagestitungen, Kritik an Art. BVV2 46
- ASIP, Kommentar
Strukturreform in der Endfassung
- Verordnungstexte und Erläuterungen
- Die vom Bundesrat verabschiedete Endfassung
- BSV Mitteilungen 123 mit Verordnungen zur Strukturreform
Meldungen auf BVG-Aktuell zum Thema Strukturreform











