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Die aktuelle Diskussion

Umwandlungssatz / Bericht über die Zukunft der 2. Säule

 

Mit dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule läuft im Herbst 2011 die nächste Runde der Diskussion um die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes an. Die Arbeitnehmer-Organisationen bringen sich bereits in Stellung. 

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Aktuelle Ausgabe:

Nr. 217 / PDF

21.5.2012

 

BVG-aktuell Themen
2:23PM

F und W: «Mindestintelligenz» für Vorsorge

FuW In der Finanz und Wirtschaft vom 15.5.09 schreibt Thomas Hengartner: “Der Bundesrat hat letzten Oktober den BVG-Mindestzins auf 2% festgelegt. Die in der Schweiz Beschäftigten erhalten somit bereits zum siebten aufeinanderfolgenden Mal weniger auf ihrem Spargeld der beruflichen Vorsorge gutgeschrieben als die Rentner. Die Rentenberechnung des Vorsorgesystems setzt eine Aufzinsung der Restkapitalien der Pensionierten anhand des technischen Zinses voraus. Da dieser Satz gemäss Erhebungen im Schnitt weiterhin auf etwa 3,5% steht, hat sich die Ungleichbehandlung von Aktiven und Pensionierten  richtiggehend festgesetzt.”

“Zu einer gegenüber dem vorgesehenen Rhythmus vorzeitigen Anpassung des BVG-Mindest-Zinses für 2010 lässt das gegenwärtige Zinsumfeld jedoch wenig Spielraum. Eine Erhöhung ist ökonomisch kaum zu rechtfertigen, eine weitere Senkung würde die Ungleichheiten im BVG-System noch akzentuieren.”

“Verzinsungsungleichheiten und Rentensubvenlionierungen sind im schweizerischen Vorsorgesystem eigentlich nicht vorgesehen. Da die Transfers zwischen den Generationen aber einen Immer ausgeprägteren Garantiecharakter entwickeln, ist im BVG anstelle des Mindestzinses eine «Mindestintelligenz» zu fordern.”

“Der Nachteil des heutigen Vorsorgesystems ist, dass selbst die Kapitalien der Rentner voll dem Schwankungsrisiko der Pensionskassenvermögen ausgesetzt sind. Dabei ist nach allen Regeln der Vermögensbewirtschaftung für die Phase des Kapitalverzehrs eine schwankungsarme Anlagestrategie angezeigt. Intelligent ist demzufolge, die Pensionskassenversicherten in Altersgruppen einzuteilen und unterschiedliche Anlagestrategien für ihre Kapitalien zu bestimmen.”

“Mit dem Pensionierungszeitpunkt würde das Alterskapital auf ein rein ertragsorientiertes diversifiziertes Anleihenportfolio umgeschichtet. Voraussetzung eines solches Vorgehens ist, dass die Mindestzinsvorschrift entfällt und der Rentenberechnungssatz auf der Anleihenrendite basiert. Dafür würde das BVG-System von der Stellung von Kapital- und Zinsgarantien befreit, die zu suboptimalen Anlagestrategien verleiten und letztlich für Beschäftigte und arbeitgebende Unternehmen nachteilig sind.”

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