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Das BSV hat eine neue Tabelle erstellt, mit denen die Folgen der Altersvorsorge 2020 für die Angehörigen unterschiedlicher Jahrgänge dargestellt werden. Der Bundesrat wollte die Uebergangsgeneration mit besonderen Massnahmen für 20 Jahrgänge festlegen, der Ständerat verkürzte die Frist aufgrund der Kritik der Fachverbände auf 15 Jahre, die SGK-N folgt ihr dabei. Deutlich wird, dass die vom Ständerat vorgeschlagene 70 Franken-Zusatzleistung für Neurentner nicht notwendig ist, um die Leistung zu garantieren.

Ein anderes Bild ergeben gemäss Bericht in der NZZ die Entscheide der Nationalratskommission, die jedoch von deren Präsident als «Zwischenergebnis» relativiert wurden. Dabei kommen vor allem Männer zwischen 40 und 50 Jahren mit mittleren bis hohen Einkommen schlecht weg. Grund dafür ist, dass die Kommission die Beitragssätze der älteren Arbeitnehmer für die Pensionskasse gesenkt hat. Dieser gut gemeinte Entscheid führt aber zu grösseren Verlusten in der zweiten Säule. Denn in den letzten 10 Jahren vor der Pensionierung ist das Einkommen meist höher als in der Zeit davor. Hier liegt es am Nationalrat, Korrekturen anzubringen. Bei den Frauen sind die Einbussen aufgrund des von der Kommission eingeführten Aufwertungsfaktors kleiner.