Die OAK BV hat die Weisungen W-03/2016 „Qualitätssicherung in der Revision nach BVG“ erlassen und darin Mindestanforderungen an den leitenden Revisor festgelegt. Gefordert sind mindestens:

  • Erfahrung aus praktischer Revisionstätigkeit in der beruflichen Vorsorge von 50 verrechenbaren Prüfstunden pro Kalenderjahr;
  • Weiterbildung in der beruflichen Vorsorge von vier Stunden pro Kalenderjahr. Die Weisungen beinhalten zudem Vorgaben für ein einheitliches Vorgehen in Fällen, in denen die OAK BV Hinweise der Aufsichtsbehörden auf Missstände in Revisionsunternehmen oder bei der Durchführung von Revisionsdienstleistungen an die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) weiterleitet.

Die vorliegenden Weisungen W-03/2016 „Qualitätssicherung in der Revision nach BVG“ treten per 1. Januar 2017 in Kraft. Für die Mindestanforderungen an die Erfahrungen aus praktischer Tätigkeit und Weiterbildung gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

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