BR Schneider Ammann zum Postulat Badran, NR, Sommersession 2013:

Um es gleich zu Beginn zu sagen: Es ist der Markt, der den Mietzins bestimmt, nicht die Rechnungslegung. Darüber herrscht wahrscheinlich Einigkeit. Seit 2005 gilt die Vorschrift, dass nach Verkehrswert bilanziert und das Prinzip "true and fair" eingehalten werden muss. Auf diesem Wege soll auch die Transparenz erhöht werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Übergang von der alten Bilanzierung nach dem Niedrigstwertprinzip hin zur neuen Methode im Jahre 2005 in Einzelfällen zu einer aktiveren Mietzinsgestaltung geführt hat. Einen massiven Erhöhungsdruck gab es damals aber nicht; ich glaube, das darf man feststellen. Wenn überhaupt, gab es aufgrund des Systemwechsels höchstens in Einzelfällen Mietpreiserhöhungen.

Die Pensionskassen, Frau Nationalrätin Badran, richten sich bei der Mietzinsgestaltung wie andere Investoren nach dem Markt und haben wie alle andern den mietrechtlichen Rahmen zu berücksichtigen. Die Rechnungslegung ist sozusagen sekundär. Es wäre unter methodischem Gesichtspunkt schwierig und administrativ aufwendig, untersuchen zu wollen, welche Auswirkungen eine Rückkehr zum alten Rechnungslegungssystem auf die Mieten und auf die Immobilienpreise hätte. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, keine solchen Untersuchungen zu machen. Deshalb beantragt er Ihnen die Ablehnung des Postulates.

  Ratsprotokoll / Postulat Badran