Die Kommentierung der VPOD-Haltung gegenüber der Entlöhnung des BKV-Geschäftsführers in der NZZ als “Doppelmoral” hat die Gewerkschaft nicht goutiert. In einem Brief an die Zeitung heisst es:

“In der NZZ vom 1. Februar wirft NZZ-Journalist Andras Schürer dem VPOD Doppelmoral vor, weil er sich gegen die ungerechtfertigte und völlig überrissene Lohnerhöhung von BVK-Chef Schönbächler wehrt, aber nichts sage zu den Entschädigungen für die Stiftungsräte – inklusive der beiden Vertreter, die der VPOD nominiert hat. Der VPOD hält demgegenüber fest:

1. Der VPOD fordert in seiner Protestpetition, die inzwischen von mehr als 4000 Personen unter­zeichnet wurde, „eine Besoldungspolitik der BVK für die Angestellten wie auch für den Stiftungsrat, die sich am Besoldungsreglement des Kantons Zürich orientiert, dem die meisten BVK-Versicherten unterstellt sind“. Explizit gilt diese Forderung also auch für den Stiftungsrat.

2. Der VPOD ist davon ausgegangen, dass die zeitliche Belastung durch ein Mandat im BVK-Stiftungsrat rund 10 Stellenprozent beträgt. Der reale Arbeitsaufwand der VPOD-Vertreter im BVK-Stiftungsrat beläuft sich auf rund 200 Stunden, d.h. er bedeutet einen Verdienstausfall von leicht über 10 Stellenprozenten, wie dies auch die Pensionskasse der Stadt Zürich veranschlagt. Wenn die NZZ nun – anscheinend auf Grundlage von BVK-Informationen – von einer Berechnungsg­rundlage von fünf Stellenprozenten ausgeht, dann liegt die für 2013 ausbezahlte Entschädigung offensichtlich weit über einem kantonalen Ansatz und ist klar viel zu hoch. Der VPOD fordert die BVK auf, hier Klarheit zu schaffen und die Berechnungsgrundlagen sowie die reale zeitliche Belastung der Stiftungsräte offenzulegen.

Bei einer zeitlichen Belastung von zehn Beschäftigungsgraden für das Grundmandat im Stiftungsrat lägen die für 2013 festgelegten Entschädigungen mit 18‘000 Franken am obersten Limit. Sollte die Belastung tatsächlich nur fünf Stellenprozente betragen, verlangen wir eine entsprechende Anpassung und eine Abrechnung gemäss effektivem Zeitaufwand.”

pw. Wie immer man es dreht und wendet, die Stiftungsräte der BVK werden – wenn nicht fürstlich – so doch ausnehmend gut entschädigt. In der Swisscanto-Umfrage von 2007 wurde der Entschädigungsfrage nachgegangen. Ergebnis: nur gerade in jeder fünften Kasse wird überhaupt eine finanzielle Entschädigung für den SR ausgerichtet! Und ein Betrag, wie er in der BVK zur Diskussion steht, das heisst über 18’000 Franken pro Mitglied, wurde ein einziges Mal genannt. Welche Kasse dies war, ist nicht bekannt. Wenn es überhaupt zu Auszahlungen kommt, dann üblicherweise in weit tieferen Regionen. Verbreitet sind lediglich zeitliche Kompensationen und auch diese nur in drei Viertel der Fälle. Seit 2007 dürfte sich daran nicht viel geändert haben.  

  NZZ