Der zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengesetzte Stiftungsrat der BVK hat den ursprünglichen Lohnanstieg für BVK-Chef Thomas R. Schönbächler reduziert. Mit 320’000 Franken liegt das neue Jahresgehalt nun unterhalb der Lohnhöhe vergleichbarer privatrechtlicher, aber im Rahmen vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen und deutlich unter dem Lohn eines Regierungsrats.

In einer Mitteilung der BVK heisst es dazu: “Nachdem der ursprüngliche Lohnentscheid am 10. Dezember 2013 bekannt geworden war, kam es in der Öffentlichkeit, bei Versicherten und angeschlossenen Arbeitgebern zu zahlreichen Reaktionen. Der Stiftungsrat musste selbstkritisch zur Kenntnis nehmen, dass er bei seinem ursprünglichen Lohnentscheid das Umfeld und die Rahmenbedingungen der BVK zu wenig gewürdigte hatte, zumal die BVK wesentliche Finanzmittel vom Kanton erhalten hat und sich aktuell noch in einer Übergangs- und Sanierungsphase befindet. (…)

Der paritätisch zusammengesetzte Stiftungsrat hat sich nun sehr deutlich auf einen Jahreslohn von 320’000 (statt 380’000) Franken  geeinigt. Wie schon beim ursprünglichen Entscheid gibt es keine zusätzliche Bonus-Komponente. Damit hat sich der Stiftungsrat für eine Lohnhöhe entschieden, die im Rahmen vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen und deutlich unter der eines Regierungsrats liegt. Auch über die Löhne der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder wurde entschieden. Diese bewegen sich im Bereich des kantonalen Lohnreglements.

Entschädigungen des Stiftungsrats
Die Entschädigungen für die BVK-Stiftungsräte bewegen sich innerhalb des üblichen Rahmens. Sie erhalten eine Jahrespauschale von 18’000 Franken, zuzüglich allfälliger Funktionspauschalen, sowie ein Sitzungsgeld von 600 Franken. Im Jahr 2013 erhielt ein Stiftungsrat eine durchschnittliche Gesamtentschädigung von ca. 27’000 Franken.”

  Mitteilung BVK / Mitteilung vom 15.12.2013 / 10.12.13