kantone

Die GV der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden fand dieses Jahr in Lausanne statt. Einer Mitteilung von Christina Ruggli, Präsidentin der Konferenz, kann entnommen werden, dass schwergewichtig die Sanierungsmöglichkeiten bei Unterdeckungen sowie die generelle Lage zur finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen behandelt wurden. Aus Sicht der Aufsichtsbehörden könne festgehalten werden, dass die bisher eingegangenen Unterlagen im grossen Ganzen den Anforderungen, welche aus Gesetz und Verordnung resultieren, entsprechen. Ein gewisser Verbesserungsbedarf sei feststellbar bei den Aussagen zum Zeithorizont, in welchem die Sanierungsmassnahmen wieder zu einer Volldeckung führen. Dabei sei den Beteiligten zuzubilligen, dass Prognosen aufgrund der instabilen Lage der Finanzmärkte sehr schwierig sind. Die Aufsichtsbehörden befassen sich derzeit mit einer Bestandesaufnahme über die entsprechenden Vorsorgeeinrichtungen und behandeln die eingehenden Fälle gemäss ihrer Prioritätenliste.

Unterdeckungsfälle aus den Vorjahren bzw. Unterdeckungsfälle, deren Deckungsgrad kleiner ist als 90%, erfahren eine Behandlung in erster Priorität; in zweiter Priorität werden Fälle mit einem Deckungsgrad zwischen 90 und 100% behandelt und in einer dritten Priorität diejenigen Fälle, welche eine eingeschränkte Risikofähigkeit aufweisen (Deckungsgrad grösser als 100%, jedoch verminderte Wertschwankungsreserven). Ebenfalls in erster Priorität behandelt werden Fälle, in welchen die hinter der Vorsorgeeinrichtung stehende Firma wirtschaftliche Schwierigkeiten hat oder allenfalls ihre Bilanz deponieren musste.

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