Als Folge der Minusperformance im vergangenen Jahr dürften sich zahlreiche Pensionskassen gezwungen sehen, sog. Nullrunden durchzuführen, also auf eine Verzinsung gemäss BVG-Mindestzins verzichten(das BVG-Obligatorium wird bei umhüllenden Kassen in der Schattenrechnung jedoch weiterhin verzinst und eine entsprechende Freizügigkeitsleistung berechnet, allerdings ist eine Anrechnung mit dem überobligatorischen Teil erlaubt). Die Unia hat das Vorgehen thematisiert und spricht von “amtlich bewilligtem Diebstahl”, sie sagt aber nicht, wie bei Kursverlusten ein Zins finanziert werden kann. Ein Beitrag im Tages-Anzeiger mit Zitaten von Hanspeter Konrad, Olivier Deprez, Urs Schaffner, Daniel Ruppen (BSV) und anderen schildert die Stimmung.

Tages-Anzeiger