Sowohl die kantonalen Aufsichtsämter wie auch die Aufsicht beim Bund (BSV) haben die Vorsorgeeinrichtungen aufgefordert, bis Ende Februar Meldung zu erstatten, falls eine Unterdeckung vorliegen sollte. Dazu reichen erste Schätzungen aus, die Zahlen müssen weder vom Experten noch der Revisionsstelle geprüft sein. Die Aufsichtsämter wollen damit sowohl das Informationsbedürfnis bei den politischen Instanzen befriedigen wie auch für sich selber einen Überblick über den zu erwartenden Arbeitsaufwand erhalten, der massgeblich durch die Anzahl der Unterdeckungsfälle bestimmt wird. Wie Christina Ruggli (Aufsicht BS und Präsidentin der Konferenz der kant. Aufsichtsämter) ausführt, werden keine detaillierten Zahlen erwartet und erst recht keine Darlegung der geplanten oder beschlossenen Sanierungsmassnahmen. Es handle sich dabei nicht um einen vorgezogene Bericht, der nachwievor erst bis 30.6. einzureichen ist. Ruggli äusserste sich gegenüber dem Vorsorgeforum auch zum vielfach geforderten “Augenmass” bei der Anordnung von Sanierungsmassnahmen. Dieses könne nicht flächendeckend umgesetzt werden, sondern zwingend nur am Einzelfall. In diesem Sinne sei es schon jetzt Teil der geübten Praxis.