Das Gesetz über die staatliche Pensionsversicherung ist revisionsbedürftig. Daran besteht kein Zweifel. Die Geister scheiden sich allerdings an der Frage, wie eine solche Revision aussehen soll, schreibt das liechtensteiner Vaterland.
Das Gesetz über die staatliche Pensionsversicherung ist revisionsbedürftig. Daran besteht kein Zweifel. Die Geister scheiden sich allerdings an der Frage, wie eine solche Revision aussehen soll, schreibt das liechtensteiner Vaterland.